
Persönliche, diskrete und verständliche Begleitung

Konsequente Wahrnehmung Ihrer Rechte gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht

Über 40 Jahre Erfahrung in der Strafverteidigung
Ihnen wird beispielsweise Körperverletzung, Betrug, Diebstahl oder eine Straftat im Straßenverkehr vorgeworfen? Hier finden Sie typische Delikte und Rechtsgebiete, in denen eine strafrechtliche Verteidigung erforderlich sein kann.
STRAFRECHTLICHE VORWÜRFE:
Gegen Sie wird beispielsweise wegen Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung oder eines schweren Gewalt- oder Tötungsdelikts ermittelt. Wir prüfen den konkreten Vorwurf und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
Bei Ihnen wurden Drogen gefunden oder Ihnen wird Besitz, Erwerb, Weitergabe, Handel oder Einfuhr vorgeworfen. Auch bei einer Durchsuchung oder Beschlagnahmung Ihres Handys ist eine frühe Verteidigung wichtig.
Ob Ihnen Unfallflucht oder Trunkenheit im Verkehr vorgeworfen wird oder Sie einen Bußgeldbescheid wegen eines Tempo-, Rotlicht- oder Abstandsverstoßes erhalten haben: Wir prüfen den Vorwurf und behalten mögliche Folgen für Fahrerlaubnis, Beruf und Mobilität im Blick.
Ihr Kind oder ein junger Angehöriger hat eine Vorladung erhalten – beispielsweise wegen einer Schlägerei, eines Diebstahls, Drogenbesitzes oder einer Tat im Internet. Wir erklären den Ablauf verständlich und begleiten die Familie durch das Verfahren.
Gegen Sie oder einen Angehörigen besteht ein schwerwiegender Vorwurf im Zusammenhang mit einem versuchten oder vollendeten Tötungsdelikt. In dieser Ausnahmesituation ist eine sofortige und konsequente Verteidigung erforderlich.
Gegen Sie wird wegen eines sexuellen Übergriffs, unerlaubter Nachrichten oder des Besitzes beziehungsweise Austauschs bestimmter Bilddateien ermittelt. Wir behandeln den Vorwurf diskret und prüfen die Aktenlage sorgfältig.
Langjährige Praxis bedeutet nicht nur Rechtskenntnis. Sie bedeutet auch, Verfahrenssituationen einzuordnen, Risiken früh zu erkennen und die nächsten Schritte mit Ruhe und Nachdruck vorzubereiten.
Ob Vorladung, Ermittlungsverfahren, Durchsuchung, Festnahme, Anklage oder Hauptverhandlung: Ein Strafverteidiger kann Sie in jeder Phase des Verfahrens unterstützen. Wählen Sie die Situation aus, in der Sie sich gerade befinden. Finden Sie sich wieder?
IHRE AKTUELLE SITUATION:
Sie sollen bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht erscheinen oder sich schriftlich äußern.
Sie haben erfahren, dass gegen Sie ermittelt wird, oder bereits Post von einer Behörde erhalten.
Wohnung oder Geschäftsräume werden durchsucht; Unterlagen, Handy oder Computer werden mitgenommen.
Sie oder ein Angehöriger wurden festgenommen oder eine Haftsituation erfordert sofortiges Handeln.
Sie müssen sich vor Gericht verantworten und benötigen Vorbereitung und konsequenten Beistand.
Nach einer Entscheidung sind Erfolgsaussichten, kurze Fristen und weitere Möglichkeiten zu prüfen.
Die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht wird übernommen. So vermeiden Sie widersprüchliche oder unbedachte Erklärungen und behalten trotz belastender Situation den Überblick.
Sie schildern Ihre Situation. Dringlichkeit, Fristen und unmittelbarer Handlungsbedarf werden eingeordnet.
Der konkrete Vorwurf und die Beweislage werden geprüft. Erst die Akte schafft eine verlässliche Grundlage.
Gemeinsam wird entschieden, ob und wie reagiert wird – abgestimmt auf Ihr Ziel und die Verfahrenslage.
Von der Kommunikation mit den Behörden bis zur Hauptverhandlung oder einem möglichen Rechtsmittel.

Seit mehr als vier Jahrzehnten begleitet Dr. jur. Ulrich Löhe Beschuldigte, Angeklagte und ihre Angehörigen durch strafrechtliche Verfahren.
Langjährige Praxis und ein sicherer Blick für das, worauf es im Verfahren ankommt.
Dringende Anliegen werden priorisiert – besonders bei Durchsuchung, Festnahme oder kurzfristigen Fristen.
Sie erfahren verständlich, welche Risiken bestehen und welche nächsten Schritte zu Ihrer Situation passen.
Ein fester Ansprechpartner begleitet Sie konsequent vom ersten Gespräch bis zum Abschluss.
Die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht wird übernommen und Ihre Rechte werden gewahrt.
Vertrauliche Beratung persönlich, telefonisch oder online – auf Wunsch auch auf Englisch.
Was tun bei Vorladung, Ermittlungsverfahren, Strafbefehl oder Anklage? Hier finden Sie erste Antworten auf häufige Fragen
Als Beschuldigter sollten Sie nicht vorschnell Angaben zum Tatvorwurf machen. Ob und wie Sie auf die Vorladung reagieren sollten, hängt von den Umständen des konkreten Verfahrens ab.
Ein Strafverteidiger kann die Situation prüfen und einschätzen, welches Vorgehen sinnvoll ist. Rufen Sie uns an oder tragen Sie sich für eine Kontaktaufnahme ein.
Auch wenn Sie sich für unschuldig halten, kann eine vorschnelle Aussage Nachteile haben. Häufig ist es sinnvoll, zunächst den Tatvorwurf und die Ermittlungsakte zu kennen.
Ob eine Aussage oder Schweigen in Ihrem Fall besser ist, sollte individuell geprüft werden. Rufen Sie uns an oder tragen Sie sich ein.
Machen Sie keine vorschnellen Angaben zur Sache. Für die Verteidigung ist entscheidend, den genauen Tatvorwurf und die vorhandenen Beweismittel zu kennen.
Welche Schritte jetzt sinnvoll sind, hängt vom Einzelfall ab. Ein Strafverteidiger kann Ihre Situation nach Prüfung besser einschätzen. Rufen Sie uns an oder tragen Sie sich ein.
Nach einer Hausdurchsuchung sollte geprüft werden, was beschlagnahmt wurde, welcher Tatvorwurf besteht und auf welcher Grundlage die Durchsuchung erfolgte.
Welche Schritte jetzt sinnvoll sind, hängt vom konkreten Verfahren ab. Lassen Sie Ihre Situation möglichst zeitnah anwaltlich prüfen. Rufen Sie uns an oder tragen Sie sich ein.
Gegen einen Strafbefehl können Sie grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach der Zustellung Einspruch einlegen.
Wird diese Frist versäumt, wird der Strafbefehl in der Regel rechtskräftig. Ob ein Einspruch in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist, hängt von der Beweislage und den möglichen rechtlichen Folgen ab. Lassen Sie den Strafbefehl daher zeitnah prüfen. Rufen Sie uns an oder tragen Sie sich über das Kontaktformular ein.
Mit einer Anklage geht das Strafverfahren in eine entscheidende Phase. Jetzt sollte geprüft werden, was Ihnen genau vorgeworfen wird und auf welche Beweismittel sich die Staatsanwaltschaft stützt.
Die richtige Verteidigungsstrategie hängt vom Einzelfall ab. Ein Strafverteidiger kann Ihre Situation nach Prüfung der Unterlagen einschätzen. Rufen Sie uns an oder tragen Sie sich ein.
Das lässt sich ohne Kenntnis des konkreten Falls nicht seriös beantworten. Tatvorwurf, Beweislage, persönliche Umstände und mögliche Vorstrafen können für die Folgen eine Rolle spielen.
Ein Strafverteidiger kann das Risiko nach Prüfung Ihres Einzelfalls besser einschätzen. Rufen Sie uns an oder tragen Sie sich für eine Kontaktaufnahme ein.
Eine Einstellung kann je nach Tatvorwurf, Beweislage und Verfahrensstand möglich sein. Ob die Voraussetzungen dafür in Ihrem Fall bestehen, lässt sich jedoch nicht pauschal beantworten.
Ein Strafverteidiger kann die Möglichkeiten nach Prüfung des Einzelfalls einschätzen. Rufen Sie uns an oder tragen Sie sich ein.
Das hängt vom Tatvorwurf, dem Stand des Verfahrens und den möglichen Folgen ab. Auch ein zunächst weniger schwerwiegend erscheinender Vorwurf kann Konsequenzen haben.
Schildern Sie kurz Ihre Situation. Ein Strafverteidiger kann dann besser beurteilen, welche Schritte in Ihrem konkreten Fall sinnvoll sind. Rufen Sie uns an oder tragen Sie sich ein.
Nein, eine bereits erfolgte Aussage bedeutet nicht automatisch, dass eine Verteidigung zu spät ist. Entscheidend ist, was Sie gesagt haben und welche weiteren Beweismittel vorhanden sind.
Welche Bedeutung Ihre Aussage tatsächlich hat, muss anhand des Einzelfalls beurteilt werden. Rufen Sie uns an oder tragen Sie sich ein.
Die Kosten hängen vom Umfang, der Schwierigkeit und dem Verlauf des jeweiligen Strafverfahrens ab. Deshalb lässt sich nicht für jeden Fall derselbe Betrag nennen.
Nach einer kurzen Schilderung Ihrer Situation kann der mögliche Aufwand besser eingeschätzt werden. Rufen Sie uns an oder tragen Sie sich ein. Mehr Informationen zu den Kosten finden Sie hier:
Möglichst früh, wenn Sie erfahren, dass gegen Sie ermittelt wird – beispielsweise nach einer Vorladung, Hausdurchsuchung, Beschlagnahme, einem Strafbefehl oder einer Anklage.
Welche Schritte konkret erforderlich sind, hängt von Ihrem Einzelfall ab. Rufen Sie uns an oder tragen Sie sich ein, damit Ihre Situation eingeschätzt werden kann.