Für Beschuldigte, Angeklagte & Angehörige

Strafjustiz verlangt

klare Verteidigung.

Wenn gegen Sie oder einen Angehörigen ermittelt wird, brauchen Sie keine allgemeinen Versprechen, sondern Erfahrung, eine realistische Einschätzung und eine Strategie, die zur konkreten Situation passt.  

Persönliche, diskrete und verständliche Begleitung

Konsequente Wahrnehmung Ihrer Rechte gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht

Über 40 Jahre Erfahrung in der Strafverteidigung

WAS WIRD VORGEWORFEN?

Welcher strafrechtliche Vorwurf wird gegen Sie erhoben?

‍Ihnen wird beispielsweise Körperverletzung, Betrug, Diebstahl oder eine Straftat im Straßenverkehr vorgeworfen? Hier finden Sie typische Delikte und Rechtsgebiete, in denen eine strafrechtliche Verteidigung erforderlich sein kann.

STRAFRECHTLICHE VORWÜRFE:

Allgemeines Strafrecht

Gegen Sie wird beispielsweise wegen Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung oder eines schweren Gewalt- oder Tötungsdelikts ermittelt. Wir prüfen den konkreten Vorwurf und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.

Betäubungsmittelstrafrecht

Bei Ihnen wurden Drogen gefunden oder Ihnen wird Besitz, Erwerb, Weitergabe, Handel oder Einfuhr vorgeworfen. Auch bei einer Durchsuchung oder Beschlagnahmung Ihres Handys ist eine frühe Verteidigung wichtig.

Verkehrsstrafrecht & Bußgeldverfahren

Ob Ihnen Unfallflucht oder Trunkenheit im Verkehr vorgeworfen wird oder Sie einen Bußgeldbescheid wegen eines Tempo-, Rotlicht- oder Abstandsverstoßes erhalten haben: Wir prüfen den Vorwurf und behalten mögliche Folgen für Fahrerlaubnis, Beruf und Mobilität im Blick.

Jugendstrafrecht

Ihr Kind oder ein junger Angehöriger hat eine Vorladung erhalten – beispielsweise wegen einer Schlägerei, eines Diebstahls, Drogenbesitzes oder einer Tat im Internet. Wir erklären den Ablauf verständlich und begleiten die Familie durch das Verfahren.

Kapitalstrafrecht

Gegen Sie oder einen Angehörigen besteht ein schwerwiegender Vorwurf im Zusammenhang mit einem versuchten oder vollendeten Tötungsdelikt. In dieser Ausnahmesituation ist eine sofortige und konsequente Verteidigung erforderlich.

Sexualstrafrecht

Gegen Sie wird wegen eines sexuellen Übergriffs, unerlaubter Nachrichten oder des Besitzes beziehungsweise Austauschs bestimmter Bilddateien ermittelt. Wir behandeln den Vorwurf diskret und prüfen die Aktenlage sorgfältig.

ERFAHRUNG, DIE IM ERNSTFALL ZÄHLT

Die Strafjustiz kennen - und wissen, worauf es ankommt.

Langjährige Praxis bedeutet nicht nur Rechtskenntnis. Sie bedeutet auch, Verfahrenssituationen einzuordnen, Risiken früh zu erkennen und die nächsten Schritte mit Ruhe und Nachdruck vorzubereiten.

01
Strategisch
Keine vorschnellen Schritte. Zuerst Aktenlage und Risiken prüfen, dann gezielt handeln.
02
Konsequent
Ihre Rechte werden gegenüber Ermittlungsbehörden und Gericht klar wahrgenommen.
03
Persönlich
Sie erhalten verständliche Antworten und wissen, was als Nächstes geschieht.
04
Realistisch
Chancen und Risiken werden offen besprochen.
STRAFRECHTLICHE VERTEIDIGUNG

Wo stehen Sie im Strafverfahren?

Ob Vorladung, Ermittlungsverfahren, Durchsuchung, Festnahme, Anklage oder Hauptverhandlung: Ein Strafverteidiger kann Sie in jeder Phase des Verfahrens unterstützen. Wählen Sie die Situation aus, in der Sie sich gerade befinden. Finden Sie sich wieder?

IHRE AKTUELLE SITUATION:

Vorladung oder Anhörung

Sie sollen bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht erscheinen oder sich schriftlich äußern.

Ermittlungsverfahren

Sie haben erfahren, dass gegen Sie ermittelt wird, oder bereits Post von einer Behörde erhalten.

Durchsuchung & Beschlagnahme

Wohnung oder Geschäftsräume werden durchsucht; Unterlagen, Handy oder Computer werden mitgenommen.

Festnahme & Haftbefehl

Sie oder ein Angehöriger wurden festgenommen oder eine Haftsituation erfordert sofortiges Handeln.

Anklage & Hauptverhandlung

Sie müssen sich vor Gericht verantworten und benötigen Vorbereitung und konsequenten Beistand.

Rechtsmittel & Vollstreckung

Nach einer Entscheidung sind Erfolgsaussichten, kurze Fristen und weitere Möglichkeiten zu prüfen.

Wenn Sie herausfinden wollen, wie wir Sie bei einem strafrechtlichen Vorwurf unterstützen können, dann melden Sie sich bei uns für eine Rechtsberatung.

1

Erstes vertrauliches Gespräch

Sie schildern Ihre Situation. Dringlichkeit, Fristen und unmittelbarer Handlungsbedarf werden eingeordnet.

2

‍Akteneinsicht und Prüfung

Der konkrete Vorwurf und die Beweislage werden geprüft. Erst die Akte schafft eine verlässliche Grundlage.

3

Individuelle Verteidigungsstrategie

Gemeinsam wird entschieden, ob und wie reagiert wird – abgestimmt auf Ihr Ziel und die Verfahrenslage.

4

Vertretung bis zum Abschluss

Von der Kommunikation mit den Behörden bis zur Hauptverhandlung oder einem möglichen Rechtsmittel.

IHRE VORTEILE MIT UNS

Strafverteidigung mit Erfahrung und persönlichem Einsatz

Seit mehr als vier Jahrzehnten begleitet Dr. jur. Ulrich Löhe Beschuldigte, Angeklagte und ihre Angehörigen durch strafrechtliche Verfahren.

Über 40 Jahre Erfahrung

Langjährige Praxis und ein sicherer Blick für das, worauf es im Verfahren ankommt.

Schnelle Hilfe, wenn es dringend ist

Dringende Anliegen werden priorisiert – besonders bei Durchsuchung, Festnahme oder kurzfristigen Fristen.

Klare Einschätzung und individuelle Strategie

Sie erfahren verständlich, welche Risiken bestehen und welche nächsten Schritte zu Ihrer Situation passen.

Persönliche und verlässliche Begleitung

Ein fester Ansprechpartner begleitet Sie konsequent vom ersten Gespräch bis zum Abschluss.

Konsequente Vertretung gegenüber den Behörden

Die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht wird übernommen und Ihre Rechte werden gewahrt.

Diskrete und flexible Beratung

Vertrauliche Beratung persönlich, telefonisch oder online – auf Wunsch auch auf Englisch.

Häufige Fragen zur Strafverteidigung in Aachen

Was tun bei Vorladung, Ermittlungsverfahren, Strafbefehl oder Anklage? Hier finden Sie erste Antworten auf häufige Fragen

Ich habe eine Vorladung von der Polizei bekommen. Muss ich hingehen?

Als Beschuldigter sollten Sie nicht vorschnell Angaben zum Tatvorwurf machen. Ob und wie Sie auf die Vorladung reagieren sollten, hängt von den Umständen des konkreten Verfahrens ab.

Ein Strafverteidiger kann die Situation prüfen und einschätzen, welches Vorgehen sinnvoll ist. Rufen Sie uns an oder tragen Sie sich für eine Kontaktaufnahme ein.

Icon - Elements Webflow Library - BRIX Templates

Soll ich bei der Polizei aussagen, wenn ich unschuldig bin?

Auch wenn Sie sich für unschuldig halten, kann eine vorschnelle Aussage Nachteile haben. Häufig ist es sinnvoll, zunächst den Tatvorwurf und die Ermittlungsakte zu kennen.

Ob eine Aussage oder Schweigen in Ihrem Fall besser ist, sollte individuell geprüft werden. Rufen Sie uns an oder tragen Sie sich ein.

Icon - Elements Webflow Library - BRIX Templates

Gegen mich läuft ein Ermittlungsverfahren. Was soll ich tun?

Machen Sie keine vorschnellen Angaben zur Sache. Für die Verteidigung ist entscheidend, den genauen Tatvorwurf und die vorhandenen Beweismittel zu kennen.

Welche Schritte jetzt sinnvoll sind, hängt vom Einzelfall ab. Ein Strafverteidiger kann Ihre Situation nach Prüfung besser einschätzen. Rufen Sie uns an oder tragen Sie sich ein.

Icon - Elements Webflow Library - BRIX Templates

Bei mir gab es eine Hausdurchsuchung. Was soll ich jetzt tun?

Nach einer Hausdurchsuchung sollte geprüft werden, was beschlagnahmt wurde, welcher Tatvorwurf besteht und auf welcher Grundlage die Durchsuchung erfolgte.

Welche Schritte jetzt sinnvoll sind, hängt vom konkreten Verfahren ab. Lassen Sie Ihre Situation möglichst zeitnah anwaltlich prüfen. Rufen Sie uns an oder tragen Sie sich ein.

Icon - Elements Webflow Library - BRIX Templates

Ich habe einen Strafbefehl bekommen. Was kann ich tun?

Gegen einen Strafbefehl können Sie grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach der Zustellung Einspruch einlegen.

Wird diese Frist versäumt, wird der Strafbefehl in der Regel rechtskräftig. Ob ein Einspruch in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist, hängt von der Beweislage und den möglichen rechtlichen Folgen ab. Lassen Sie den Strafbefehl daher zeitnah prüfen. Rufen Sie uns an oder tragen Sie sich über das Kontaktformular ein.

Icon - Elements Webflow Library - BRIX Templates

Ich habe eine Anklage bekommen. Was passiert jetzt?

Mit einer Anklage geht das Strafverfahren in eine entscheidende Phase. Jetzt sollte geprüft werden, was Ihnen genau vorgeworfen wird und auf welche Beweismittel sich die Staatsanwaltschaft stützt.

Die richtige Verteidigungsstrategie hängt vom Einzelfall ab. Ein Strafverteidiger kann Ihre Situation nach Prüfung der Unterlagen einschätzen. Rufen Sie uns an oder tragen Sie sich ein.

Icon - Elements Webflow Library - BRIX Templates

Wie hoch wird meine Strafe sein?

Das lässt sich ohne Kenntnis des konkreten Falls nicht seriös beantworten. Tatvorwurf, Beweislage, persönliche Umstände und mögliche Vorstrafen können für die Folgen eine Rolle spielen.

Ein Strafverteidiger kann das Risiko nach Prüfung Ihres Einzelfalls besser einschätzen. Rufen Sie uns an oder tragen Sie sich für eine Kontaktaufnahme ein.

Icon - Elements Webflow Library - BRIX Templates

Kann mein Strafverfahren eingestellt werden?

Eine Einstellung kann je nach Tatvorwurf, Beweislage und Verfahrensstand möglich sein. Ob die Voraussetzungen dafür in Ihrem Fall bestehen, lässt sich jedoch nicht pauschal beantworten.

Ein Strafverteidiger kann die Möglichkeiten nach Prüfung des Einzelfalls einschätzen. Rufen Sie uns an oder tragen Sie sich ein.

Icon - Elements Webflow Library - BRIX Templates

Brauche ich einen Strafverteidiger?

Das hängt vom Tatvorwurf, dem Stand des Verfahrens und den möglichen Folgen ab. Auch ein zunächst weniger schwerwiegend erscheinender Vorwurf kann Konsequenzen haben.

Schildern Sie kurz Ihre Situation. Ein Strafverteidiger kann dann besser beurteilen, welche Schritte in Ihrem konkreten Fall sinnvoll sind. Rufen Sie uns an oder tragen Sie sich ein.

Icon - Elements Webflow Library - BRIX Templates

Ist es zu spät für einen Anwalt, wenn ich schon ausgesagt habe?

Nein, eine bereits erfolgte Aussage bedeutet nicht automatisch, dass eine Verteidigung zu spät ist. Entscheidend ist, was Sie gesagt haben und welche weiteren Beweismittel vorhanden sind.

Welche Bedeutung Ihre Aussage tatsächlich hat, muss anhand des Einzelfalls beurteilt werden. Rufen Sie uns an oder tragen Sie sich ein.

Icon - Elements Webflow Library - BRIX Templates

Was kostet ein Strafverteidiger?

Die Kosten hängen vom Umfang, der Schwierigkeit und dem Verlauf des jeweiligen Strafverfahrens ab. Deshalb lässt sich nicht für jeden Fall derselbe Betrag nennen.

Nach einer kurzen Schilderung Ihrer Situation kann der mögliche Aufwand besser eingeschätzt werden. Rufen Sie uns an oder tragen Sie sich ein. Mehr Informationen zu den Kosten finden Sie hier:

https://www.dr-loehe-strafverteidiger.de/kosten
Icon - Elements Webflow Library - BRIX Templates

Wann sollte ich einen Strafverteidiger kontaktieren?

Möglichst früh, wenn Sie erfahren, dass gegen Sie ermittelt wird – beispielsweise nach einer Vorladung, Hausdurchsuchung, Beschlagnahme, einem Strafbefehl oder einer Anklage.

Welche Schritte konkret erforderlich sind, hängt von Ihrem Einzelfall ab. Rufen Sie uns an oder tragen Sie sich ein, damit Ihre Situation eingeschätzt werden kann.

Icon - Elements Webflow Library - BRIX Templates