So läuft ein Strafverfahren ab

Ein grober Überblick - der konkrete Verlauf hängt vom Einzelfall ab.

Verschaffen Sie sich einen Überblick über den Ablauf eines Strafverfahrens.
Nicht jedes Verfahren durchläuft alle dargestellten Phasen – der konkrete Verlauf ist immer individuell.
Welche Schritte in Ihrem Fall zu erwarten sind, klären wir im persönlichen Beratungsgespräch.

01 Beginn des Verfahrens

Das Verfahren beginnt häufig mit einer Strafanzeige oder einem Anfangsverdacht.

Vorladung oder Anhörung

Durchsuchung

Beschlagnahme

Frühe Verteidigung möglich

02 Ermittlungs-
verfahren

Polizei und Staatsanwaltschaft klären den Sachverhalt auf.

Zeugenvernehmungen

Auswertung von Unterlagen

Gutachten

Akteneinsicht

03 Entscheidung der Staatsanwaltschaft

Nicht jedes Verfahren führt zu einer Gerichtsverhandlung.

Einstellung

Einstellung gegen Auflagen

Strafbefehl

Anklage

04 Hauptverhandlung und Urteil  

Das Gericht erhebt Beweise und trifft eine Entscheidung.

Zeugen und Sachverständige

Beweisanträge

Freispruch, Einstellung oder Verurteilung

05 Rechtsmittel und Vollstreckung

Nach dem Urteil sind Möglichkeiten und Fristen zu prüfen.

Urteilsprüfung

Berufung oder Revision

Kurze Fristen

Strafvollstreckung

Je früher Sie handeln, desto besser. Aber es ist nicht zu spät.

Ein Strafverteidiger hilft, Fehler zu vermeiden und Ihre Rechte zu schützen -
auch in einem bereits laufenden Verfahren.

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Schildern Sie uns Ihren Fall über das Kontaktformular, wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

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Häufige Fragen zur Strafverteidigung in Aachen

Was tun bei Vorladung, Ermittlungsverfahren, Strafbefehl oder Anklage? Hier finden Sie erste Antworten auf häufige Fragen

Ich habe eine Vorladung von der Polizei bekommen. Muss ich hingehen?

Als Beschuldigter sollten Sie nicht vorschnell Angaben zum Tatvorwurf machen. Ob und wie Sie auf die Vorladung reagieren sollten, hängt von den Umständen des konkreten Verfahrens ab.

Ein Strafverteidiger kann die Situation prüfen und einschätzen, welches Vorgehen sinnvoll ist. Rufen Sie uns an oder tragen Sie sich für eine Kontaktaufnahme ein.

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Soll ich bei der Polizei aussagen, wenn ich unschuldig bin?

Auch wenn Sie sich für unschuldig halten, kann eine vorschnelle Aussage Nachteile haben. Häufig ist es sinnvoll, zunächst den Tatvorwurf und die Ermittlungsakte zu kennen.

Ob eine Aussage oder Schweigen in Ihrem Fall besser ist, sollte individuell geprüft werden. Rufen Sie uns an oder tragen Sie sich ein.

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Gegen mich läuft ein Ermittlungsverfahren. Was soll ich tun?

Machen Sie keine vorschnellen Angaben zur Sache. Für die Verteidigung ist entscheidend, den genauen Tatvorwurf und die vorhandenen Beweismittel zu kennen.

Welche Schritte jetzt sinnvoll sind, hängt vom Einzelfall ab. Ein Strafverteidiger kann Ihre Situation nach Prüfung besser einschätzen. Rufen Sie uns an oder tragen Sie sich ein.

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Bei mir gab es eine Hausdurchsuchung. Was soll ich jetzt tun?

Nach einer Hausdurchsuchung sollte geprüft werden, was beschlagnahmt wurde, welcher Tatvorwurf besteht und auf welcher Grundlage die Durchsuchung erfolgte.

Welche Schritte jetzt sinnvoll sind, hängt vom konkreten Verfahren ab. Lassen Sie Ihre Situation möglichst zeitnah anwaltlich prüfen. Rufen Sie uns an oder tragen Sie sich ein.

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Ich habe einen Strafbefehl bekommen. Was kann ich tun?

Gegen einen Strafbefehl kann grundsätzlich Einspruch eingelegt werden. Dabei müssen insbesondere die geltenden Fristen beachtet werden.

Ob ein Einspruch in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist, hängt von der Beweislage und den möglichen Folgen ab. Lassen Sie den Strafbefehl zeitnah prüfen und rufen Sie uns an oder tragen Sie sich ein.

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Ich habe eine Anklage bekommen. Was passiert jetzt?

Mit einer Anklage geht das Strafverfahren in eine entscheidende Phase. Jetzt sollte geprüft werden, was Ihnen genau vorgeworfen wird und auf welche Beweismittel sich die Staatsanwaltschaft stützt.

Die richtige Verteidigungsstrategie hängt vom Einzelfall ab. Ein Strafverteidiger kann Ihre Situation nach Prüfung der Unterlagen einschätzen. Rufen Sie uns an oder tragen Sie sich ein.

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Wie hoch wird meine Strafe sein?

Das lässt sich ohne Kenntnis des konkreten Falls nicht seriös beantworten. Tatvorwurf, Beweislage, persönliche Umstände und mögliche Vorstrafen können für die Folgen eine Rolle spielen.

Ein Strafverteidiger kann das Risiko nach Prüfung Ihres Einzelfalls besser einschätzen. Rufen Sie uns an oder tragen Sie sich für eine Kontaktaufnahme ein.

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Kann mein Strafverfahren eingestellt werden?

Eine Einstellung kann je nach Tatvorwurf, Beweislage und Verfahrensstand möglich sein. Ob die Voraussetzungen dafür in Ihrem Fall bestehen, lässt sich jedoch nicht pauschal beantworten.

Ein Strafverteidiger kann die Möglichkeiten nach Prüfung des Einzelfalls einschätzen. Rufen Sie uns an oder tragen Sie sich ein.

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Brauche ich einen Strafverteidiger?

Das hängt vom Tatvorwurf, dem Stand des Verfahrens und den möglichen Folgen ab. Auch ein zunächst weniger schwerwiegend erscheinender Vorwurf kann Konsequenzen haben.

Schildern Sie kurz Ihre Situation. Ein Strafverteidiger kann dann besser beurteilen, welche Schritte in Ihrem konkreten Fall sinnvoll sind. Rufen Sie uns an oder tragen Sie sich ein.

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Ist es zu spät für einen Anwalt, wenn ich schon ausgesagt habe?

Nein, eine bereits erfolgte Aussage bedeutet nicht automatisch, dass eine Verteidigung zu spät ist. Entscheidend ist, was Sie gesagt haben und welche weiteren Beweismittel vorhanden sind.

Welche Bedeutung Ihre Aussage tatsächlich hat, muss anhand des Einzelfalls beurteilt werden. Rufen Sie uns an oder tragen Sie sich ein.

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Was kostet ein Strafverteidiger?

Die Kosten hängen vom Umfang, der Schwierigkeit und dem Verlauf des jeweiligen Strafverfahrens ab. Deshalb lässt sich nicht für jeden Fall derselbe Betrag nennen.

Nach einer kurzen Schilderung Ihrer Situation kann der mögliche Aufwand besser eingeschätzt werden. Rufen Sie uns an oder tragen Sie sich ein. Mehr Informationen zu den Kosten finden Sie hier:

https://www.dr-loehe-strafverteidiger.de/kosten
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Wann sollte ich einen Strafverteidiger kontaktieren?

Möglichst früh, wenn Sie erfahren, dass gegen Sie ermittelt wird – beispielsweise nach einer Vorladung, Hausdurchsuchung, Beschlagnahme, einem Strafbefehl oder einer Anklage.

Welche Schritte konkret erforderlich sind, hängt von Ihrem Einzelfall ab. Rufen Sie uns an oder tragen Sie sich ein, damit Ihre Situation eingeschätzt werden kann.

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